Traktanden, die nicht der Urnenabstimmung unterliegen:
1. Wahl der Stimmenzähler
2. Genehmigung des Voranschlags 2021 (inklusive Leistungsaufträge)
und Festsetzung des Steuerfusses
Traktanden, die der Urnenabstimmung unterliegen:
3. Sachgeschäft «Ja zur nachhaltigen Mobilität»
Die Urnenabstimmung zum Traktandum 3 findet am 7. März 2021 und im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen am Vortag statt.